Darmstädter Turn- und Sportgemeinde 1846 e. V.
Der HKV in Form unseres Referent für die Wandersport-Wettbewerbe, Ulrich Karches, lud in Zusammenarbeit mit der Hessischen Wasserschutzpolizei zu einer Sicherheitsschulung für Großgewässer ein. So nutzten drei Paddler, Otto B., Katharina und Robert Z., den wunderschön sonnigen Herbsttag am 25. Oktober 2008, um zur Maaraue in Mainz-Kastel, entlang herbstlich gefärbter Weinberge, zu paddeln. Dort trafen sie auf Peter R., der dankenswerterweise den Rückholdienst vornahm.
Ab 14 Uhr ging es um die wichtigsten Regelungen auf einer Großschifffahrtsstraße. Unser Hausgewässer, der Rhein, ist immerhin die meistbefahrene Wasserstraße Europas und erfordert dadurch besondere Aufmerksamkeit beim Kanufahren. Wir teilen uns den Fluss mit der Berufsschifffahrt, die mit Schiffen bis zu einer Länge von 193 Metern unterwegs ist. Diese Schiffe haben einen Bremsweg von etwa 500 Metern und können keine Ausweichmanöver ausführen, sollte ein Kanute im Weg sein. Zusätzlich ist die Sicht im Bereich bis 350 m vor der Brücke oft durch Ladung verdeckt. Auch die Technik bietet hier keine Lösung: Das Radar hat ebenfalls einen toten Winkel, und ob ein kleiner Kanute zwischen Wellen und Fehlechos (im Bereich von Brücken) überhaupt erkannt wird, ist fraglich.
Auch wenn sich ein Kanute außerhalb der durch rote (rechts) und grüne (links) Tonnen markierten Fahrrinne befindet, muss er damit rechnen, einem Schiff im Weg zu sein. Die Tonnen markieren lediglich, wo das Wasser in jedem Fall tief genug ist. Kennt sich ein Schiffsführer aus und lässt es der Wasserstand zu, dann kürzt er außerhalb der Fahrrinne im Fahrwasser ab oder nutzt die Strömung aus.
Neben der Berufsschifffahrt teilen wir uns den Rhein mit Sport- und Segelbooten. Sportboote über 20m Länge und Segelbooten müssen wir ausweichen. Bei Sportbooten unter 20 m Länge haben wir Vorfahrt, wobei es im Zweifel nicht sinnvoll ist, auf sein Recht zu bestehen. Wie im Straßenverkehr gilt der Grundsatz sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nötig gestört, behindert oder gar gefährdet werden.
Noch etwas ist ähnlich wie im Straßenverkehr: Wer mit Alkohol ab 0,5 ‰ am Steuer, d.h. bei uns im Boot, auch diejenigen, die nicht steuern, erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann sogar seinen Autoführerschein verlieren! Bei Vorfällen wird es bereits ab 0,3 ‰ kritisch. Grundsätzlich gilt dies auf allen öffentlichen Gewässern.
Am Ende des Tages wurde die Frage gestellt ob es denn Beschwerden der Berufsschifffahrt über Kanuten gäbe. Erfreulicherweise waren dem referierenden Polizeibeamten keine derartigen Beschwerden bekannt. Also weiter so und viel Spaß in der neuen Saison.
Katharina Zirrgiebel